Räumdienst Siedlungsstraßen
Damit der Winterdienst durch den Gemeindebauhof reibungslos gewährleistet werden kann, wird gebeten, die Fahrzeuge so zu parken, dass sie die Räumfahrzeuge nicht behindern.
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Bitte schneiden Sie auch störende Sträucher und Bäume zurück. Räum- und Streupflicht besteht für die Gemeinde nur an Steigungen und Gefällen sowie an gefährlichen Kreuzungen und Einmündungen.
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Priorität haben Gemeindeverbindungsstraßen mit starkem Berufsverkehrsaufkommen sowie Schulbusstrecken.
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In Siedlungsstraßen ist die Gemeinde nicht zum Winterdienst verpflichtet. Das Bauhofteam bemüht sich trotzdem nach Möglichkeit, so viele Straßen wie möglich für Sie frei zu räumen.